Haustarifverträge des UKD
Faire Arbeitsbedingungen, Transparenz und Sicherheit: Die Vorteile eines Tarifvertrages
Die Haustarifverträge des UKD gelten für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden stehen. Je nach Vertragsgrundlage gelten die Haustarifverträge für das nicht-ärztliche sowie für das ärztliche Personal, für Auszubildende und Praktikant*innen. Wie viel Entgelt gezahlt wird, regeln die verschiedenen Entgelttabellen. Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe erfolgt nach Tätigkeit, die Stufenzuordnung wird nach einschlägiger Berufserfahrung vorgenommen.
Was regeln die Haustarifverträge unter anderem?
- Entgelte – festgelegte Eingruppierungen für verschiedene Tätigkeiten
- Arbeitszeit und Pausen – Angaben zu Wochenarbeitszeiten, Überstunden und Ruhezeiten
- Urlaub und Sonderzahlungen – Anzahl der Urlaubstage, Informationen zu Sonderzahlungen
- Arbeitsbedingungen und Kündigungsfristen – für mehr Struktur und Planungssicherheit
Die Haustarifverträge des UKD
- Haustarifvertrag nicht-ärztliches Personal
- Haustarifvertrag ärztliches Personal
- Haustarifvertrag Auszubildende und Praktikant*innen
Beschäftigte der Medizinischen Fakultät der TU Dresden fallen unter die Tarifverträge der Länder (TV-L). Weiterführende Informationen finden Sie hier.