Gehaltsbeispiele und sonstige vergütungsrelevante Informationen
Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl typischer Gehaltsbeispiele für verschiedene Positionen und Erfahrungsstufen. Die Angaben dienen als Orientierung, bei jeder Einstellung findet eine individuelle Prüfung der Eingruppierung statt. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über unser Vergütungssystem, die Haustarifverträge sowie Informationen zu Zusatzleistungen. Damit finden Sie heraus, wie Ihr Engagement und Ihre Erfahrung im Universitätsklinikum vergütet werden. So wissen Sie genau, was Sie erwarten können.
Ob Berufseinstieg oder Berufserfahren – unser Gehaltsrechner zeigt Ihnen, welche Verdienstmöglichkeiten Sie in der Pflege und im Sozialdienst am Universitätsklinikum haben. Transparent, fair und auf Ihre Laufbahn abgestimmt.
Pflege - Gehaltsbeispiele (bei Vollzeitbeschäftigung)
Normalstation
- Entgeltgruppe: P3
- Stufe 2: 3.452,89 €
- Stufe 3: 3.663,83 €
- Pflegezulage: 127,53 €
- Wechselschichtzulage: 170,00 € oder
- Schichtzulage: 48,00 €
Bereiche mit besonderen pflegerischen Aufgaben
- Entgeltgruppe: P4
- Stufe 2: 3.663,83 €
- Stufe 3: 3.842,36 €
- Pflegezulage: 127,53 €
- Wechselschichtzulage: 170,00 € oder
- Schichtzulage: 48,00 €
Normalstation mit abgeschlossener Fachweiterbildung
- Entgeltgruppe: P5
- Stufe 2: 3.982,00 €
- Stufe 3: 4.187,98 €
- Pflegezulage: 127,53 €
- Wechselschichtzulage: 170,00 € oder
- Schichtzulage: 48,00 €
Bereiche in denen Fachweiterbildung vorgesehen ist - ohne Fachweiterbildung
- Entgeltgruppe: P4
- Stufe 2: 3.663,83 €
- Stufe 3: 3.842,36 €
- Pflegezulage: 127,53 €
- Wechselschichtzulage: 170,00 € oder
- Schichtzulage: 48,00 €
Bereiche in denen eine Fachweiterbildung vorgesehen ist - mit Fachweiterbildung
- Entgeltgruppe: P5
- Stufe 2: 3.982,00 €
- Stufe 3: 4.187.98 €
- Pflegezulage: 127,53 €
- Wechselschichtzulage: 170,00 € oder
- Schichtzulage: 48,00 €
Bereiche Hygiene- und Infektionsprävention - ohne Fachweiterbildung
- Entgeltgruppe: P4
- Stufe 2: 3.663,83 €
- Stufe 3: 3.842,36 €
- Pflegezulage: 127,53 €
- Wechselschichtzulage: 170,00 € oder
- Schichtzulage: 48,00 €
Bereiche Hygiene- und Infektionsprävention - mit Fachweiterbildung
- Entgeltgruppe: P5
- Stufe 2: 3.982,00 €
- Stufe 3: 4.187.98 €
- Pflegezulage: 127,53 €
- Wechselschichtzulage: 170,00 € oder
- Schichtzulage: 48,00 €
Hebammen
- Entgeltgruppe: P3
- Stufe 2: 3.452,89 €
- Stufe 3: 3.663,83 €
- Pflegezulage: 127,53 €
- Wechselschichtzulage: 170,00 € oder
- Schichtzulage: 48,00 €
Hebammen (im Kreißsaal tätig)
- Entgeltgruppe: P4
- Stufe 2: 3.663,83 €
- Stufe 3: 3.842,36 €
- Pflegezulage: 127,53 €
- Wechselschichtzulage: 170,00 € oder
- Schichtzulage: 48,00 €
Operationstechnische / Anästhesietechnische Assistenz
- Entgeltgruppe: P4
- Stufe 2: 3.663,83 €
- Stufe 3: 3.842,36 €
- Pflegezulage: 127,53 €
- Wechselschichtzulage: 170,00 € oder
- Schichtzulage: 48,00 €
Pflegekraft im Pflegepool
- Entgeltgruppe: P4
- Stufe 2: 3.663,83 €
- Stufe 3: 3.842,36 €
- Pflegezulage: 127,53 €
- Wechselschichtzulage: 170,00 € oder
- Schichtzulage: 48,00 €
- Poolzulage: 90,00 €
Zentrale Praxisanleitung
- Entgeltgruppe: P5
- Stufe 2: 3.982,00 €
- Stufe 3: 4.187,98 €
- Pflegezulage: 127,53 €
Vergütungsrelevante Informationen für examinierte Pflegekräfte ohne Führungsaufgabe
Was sind Bereiche mit besonderen pflegerischen Aufgaben?
Darunter fallen Mitarbeitende in der Tätigkeit als Wundmanager*innen, Gefäßassistenz, Breast Nurse/Lactation, Assistenz bei Herzkatheterisierungen, Dilitationen oder Angiografien, Angiologieassistenz, Aphrese, Palliativpflege, Painnurse, Paraplagiologie Pflege.
Was ist eine Fachweiterbildung in der Pflege?
Die Fachweiterbildung in der Pflege ist eine berufsbegleitende Zusatzqualifikation für examinierte Pflegefachkräfte (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen oder Pflegefachfrauen/-männer). Sie dient dazu, spezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten für bestimmte pflegerische Fachbereiche zu erwerben. (z.B. OP, Intensivbereiche, Onkologie, Endoskopie, Nephrologie, Notaufnahmen, Psychiatrie, Psychosomatik etc.). Die Weiterbildung dauert in der Regel 1,5 bis 2 Jahre, umfasst theoretischen Unterricht und praktische Einsätze und schließt mit einer staatlich anerkannten Prüfung ab.
Gibt es Jahressonderzahlungen, Einmalzahlungen oder weitere Zulagen?
Alle Mitarbeitenden der Hochschulmedizin Dresden erhalten fixe Jahressonderzahlungen und ergebnisabhängige Einmalzahlungen gemäß der jeweiligen geltenden Tarifverträge. Zeitzuschläge werden für Sonderformen der Arbeit gezahlt (z.B. Feiertage/Wochenendarbeit).
Welche Zulagen gelten für mich?
Die Zulagen richten sich nach den speziellen Einsätzen und sind im Haustarifvertrag für das nichtärztliche Personal unter §16 geregelt und variieren zwischen 45,00 € und 90,00 €.
Sozialdienst - Gehaltsbeispiele (bei Vollzeitbeschäftigung)
Sozialdienst
- Entgeltgruppe: U9 FG1
- Stufe 1: 3.610,54 €
- Stufe 2: 3.878,18 €
- Stufe 3: 4.052,51 €
- Entgeltgruppenzulage Anlage A Abschnitt I: Nr. 1
Psychosomatik - Station, Tagesklinik allgemein
- Entgeltgruppe: U9 FG 1
- Stufe 1: 3.610,54 €
- Stufe 2: 3.878,18 €
- Stufe 3: 4.052,51 €
- Entgeltgruppenzulage Anlage A Abschnitt I: Nr. 1
Kinderschutz
- Entgeltgruppe: U10 FG3
- Stufe 1: 4.056,06 €
- Stufe 2: 4.333,64 €
- Stufe 3: 4.651,47 €
- Entgeltgruppenzulage Anlage A Abschnitt I: Nr. 11
Psychosomatik - Tagesklinik Mutter/Kind/Traumaambulanz
- Entgeltgruppe: U10 FG2
- Stufe 1: 4.056,06 €
- Stufe 2: 4.333,64 €
- Stufe 3: 4.651,47 €
- Entgeltgruppenzulage Anlage A Abschnitt I: Nr. 5
Psychiatrie
- Entgeltgruppe: U10 FG2
- Stufe 1: 4.056,06 €
- Stufe 2: 4.333,64 €
- Stufe 3: 4.651,47 €
- Entgeltgruppenzulage Anlage A Abschnitt I: Nr. 11
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychologie
- Entgeltgruppe: U10 FG2
- Stufe 1: 4.056,06 €
- Stufe 2: 4.333,64 €
- Stufe 3: 4.651,47 €
- Entgeltgruppenzulage Anlage A Abschnitt I: Nr. 11
Vergütungsrelevante Informationen für unseren Sozialdienst
Welche Zulagen gemäß der Entgeltgruppenzulage Anlage A Abschnitt I gelten für mich?
In U10 FG3 werden Zulagen erst ab Stufe 5 ausgezahlt.
Gibt es Jahressonderzahlungen oder Einmalzahlungen?
Alle Mitarbeitenden der Hochschulmedizin Dresden erhalten fixe Jahressonderzahlungen und ergebnisabhängige Einmalzahlungen gemäß der jeweiligen geltenden Tarifverträge. Zeitzuschläge werden für Sonderformen der Arbeit gezahlt (z.B. Feiertage/Wochenendarbeit).